§1 Geltung

Lieferungen und Leistungen, sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr von Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht eine Individualvereinbarung zwischen Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich besteht. Spätestens mit Erhalt der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Entgegennahme bzw. Abnahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Bedingungen.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Christian Franke – Computer Franke (IT-Service). Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung durch eine Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit in einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung bzw. Service-Auftrag ist bindend. Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – behält sich das Recht  von zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

§3 Preise / Zahlung

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Firmensitz ohne Installation, Einarbeitung oder sonstigen Leistungen. Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen- insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen. Rechnungen sind im Allgemeinen sofort nach Ausstellung rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zahlbar, außer es werden je nach Auftragsvolumen andere Zahlungsbedingungen festgesetzt. Nicht genehmigte Abzüge werden unverzüglich nachgefordert. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehenden Rechte Verzugszinsen in Höhe von derzeit 12% p.a. zu zahlen. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.

§4 Lieferung / Lieferzeiten

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die  vereinbarten und genannten Liefertermine/Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (höhere Gewalt) – z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Eingriffe usw., auch wenn sie beim Vorlieferanten bzw. deren Unterlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

§5 Abnahme und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder von einem Mitarbeiter geliefert wurde. Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§6 Rückgaberecht

Dies hat nur Gültigkeit bei Onlinebestellungen. Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen bei nicht gewerblicher Nutzung. Die Ware darf nicht in verschlechtertem Zustand bei uns ankommen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für reduzierte Ware und individuell gefertigte und angepasste Ware (Sonderbestellungen) bzw.  Ware anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Software ist von der Rücknahme ausgeschlossen.

§7 Softwarelieferung

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger (z.B. CD, DVD, etc.) beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Dem Käufer, der die Bedingungen des Herstellers nicht anerkennen will, steht das Recht zur Rückgabe des versiegelten Datenträgers zu, das innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Software schriftlich auszuüben ist.

§8 Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung und damit vollständiger Gutschrift. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßer Pflege und Sicherung verpflichtet. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über Ware zu verfügen.

§9 Gewährleistung und Haftung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mangelbeseitigung (zweimalige Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie es der aktuellen Lieferpalette  des Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht. Waren, welche speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt wurden, gelten als Sonderbestellung und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wird eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den Warenwert begrenzt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Toner, Datenträger etc. Gewährleistungsansprüche gegen Christian Franke – Computer Franke (IT-Service) – stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§10 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schaden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadenersatzansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 11 Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt,  an seinem Sitz oder am Sitz des Käufers zu klagen.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.